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Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertvierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Dortmund)

Sonstiges ★ 1/10 📅 24.09.2025
Am Flughafen Dortmund wurden neue Flugverfahren für Starts und Landungen bei schlechtem Wetter (Instrumentenflug) festgelegt. Das betrifft hauptsächlich Piloten und die Flugsicherung, nicht normale Passagiere. Die Änderung gilt seit dem 24. September 2025 und soll den Flugverkehr sicherer machen.
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