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Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Absatz 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung — GwGMeldV)
Finanzen & BankenDatenschutz
★ 3/10
📅 01.09.2025
Banken und andere Finanzdienstleister müssen bei Verdacht auf Geldwäsche ab September 2025 ihre Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in einer bestimmten Form einreichen. Die Verordnung regelt, welche Angaben genau gemacht werden müssen und wie die Meldungen aussehen sollen. Betroffen sind alle Banken, Versicherungen und andere Unternehmen, die verdächtige Geldgeschäfte melden müssen.