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Das Statistikregistergesetz wird angepasst, um EU-Vorgaben für Unternehmensstatistiken umzusetzen. Unternehmen müssen künftig detailliertere Angaben zu ihren Beschäftigten machen, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Beschäftigungsarten. Die Änderungen betreffen vor allem die Datensammlung für statistische Zwecke und gelten ab sofort.
Das Statistikregistergesetz wurde an neue EU-Vorschriften für Unternehmensstatistiken angepasst. Unternehmen müssen jetzt detailliertere Angaben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen (befristet, unbefristet, Teilzeit etc.) machen. Außerdem können staatliche Förderdaten künftig für statistische Zwecke verwendet werden. Die Änderungen gelten seit dem 28. Dezember 2022.
Das Bundesinnenministerium hat die Regeln für die Übermittlung von Meldedaten (also wer wo wohnt) zwischen Behörden geändert. Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 19. Juli 2024. Für normale Bürger ändert sich beim An- und Abmelden nichts, aber die Behörden tauschen Daten jetzt nach neuen digitalen Regeln aus.
Die Regierung hat neue Regeln für die Schreibweise von Namen in den Meldeämtern beschlossen. Das betrifft alle Bürger, die bei der Stadt oder Gemeinde gemeldet sind - also praktisch jeden. Vermutlich geht es darum, wie Namen mit Umlauten, Sonderzeichen oder ausländischen Buchstaben korrekt geschrieben und gespeichert werden. Die Verordnung ist seit dem 29. Januar 2025 in Kraft.
Banken und andere Finanzdienstleister müssen bei Verdacht auf Geldwäsche ab September 2025 ihre Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in einer bestimmten Form einreichen. Die Verordnung regelt, welche Angaben genau gemacht werden müssen und wie die Meldungen aussehen sollen. Betroffen sind alle Banken, Versicherungen und andere Unternehmen, die verdächtige Geldgeschäfte melden müssen.
Es wurde ein Gesetz geändert, das regelt, wann Bundesbeamte (z.B. Polizei, Zoll) Zwang anwenden dürfen. Die genauen Änderungen sind aus dem Titel nicht ersichtlich, aber es geht um die Befugnisse von Beamten bei der Durchsetzung staatlicher Gewalt. Das Gesetz tritt am 27.11.2025 in Kraft und könnte die Rechte von Bürgern bei behördlichen Maßnahmen betreffen.
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Deutschland setzt die EU-Richtlinie NIS-2 zur Cybersicherheit in nationales Recht um. Das Gesetz betrifft Unternehmen in kritischen Bereichen wie Energie, Telekom, Gesundheit und Finanzwesen - sie müssen jetzt strengere IT-Sicherheitsstandards einhalten und Cyberangriffe melden. Gleichzeitig werden neue Regeln für die IT-Sicherheit in Bundesbehörden festgelegt. Das Gesetz ist am 5. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Ab sofort können Notare und Behörden bestimmte Beurkundungen elektronisch durchführen, ohne dass alle Beteiligten physisch anwesend sein müssen. Das betrifft vor allem Immobilienkäufe, Testamente und andere wichtige Verträge, die normalerweise eine persönliche Anwesenheit beim Notar erfordern. Die elektronische Identitätsprüfung und digitale Unterschrift werden rechtlich gleichgestellt mit der klassischen Beurkundung vor Ort. Das Gesetz tritt am 12. Dezember 2025 in Kraft.
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in Straf- und Bußgeldverfahren weiterhin Papierakten statt digitaler Akten führen. Diese Verordnung regelt, wer genau diese Entscheidung treffen darf und unter welchen Bedingungen. Betrifft hauptsächlich die Verwaltung der Justiz, normale Bürger merken davon nichts direkt.
Deutschland führt ein neues digitales System namens NOOTS ein, bei dem Bürger ihre Daten nur einmal angeben müssen und diese dann automatisch zwischen Behörden geteilt werden. Das soll Behördengänge vereinfachen - statt bei jedem Amt die gleichen Informationen neu einzureichen, können diese digital übertragen werden. Das System wird durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern geregelt und ist Teil der Digitalisierung der Verwaltung.
Ab sofort können Zivilprozesse (z.B. Streitigkeiten um Geld, Verträge oder Schäden) teilweise online abgewickelt werden. Das bedeutet: Anträge stellen, Dokumente einreichen und mit dem Gericht kommunizieren geht jetzt digital statt nur per Post oder vor Ort. Das System wird erstmal getestet und schrittweise ausgebaut. Alle Bürger, die vor Gericht ziehen müssen, können davon profitieren.
Die Regierung kann jetzt per Verordnung bestimmen, welche Länder als 'sichere Herkunftsstaaten' gelten - das macht Abschiebungen dorthin einfacher. Außerdem müssen Menschen in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam keinen Anwalt mehr gestellt bekommen. Das betrifft Asylbewerber und Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere. Das Gesetz ist seit dem 23. Dezember 2025 in Kraft.
Der Staat bekommt neue digitale Werkzeuge, um Schwarzarbeit besser zu bekämpfen. Betroffen sind alle Arbeitgeber und Auftraggeber, die künftig mit schärferen Kontrollen und digitalen Meldepflichten rechnen müssen. Wer illegal Arbeiter beschäftigt oder Dienstleistungen ohne Anmeldung erbringt, wird leichter erwischt. Das Gesetz gilt ab dem 29.12.2025.
Neue Verordnung erlaubt es Sozialämtern und anderen Behörden, automatisch Kindergelddaten abzurufen. Das bedeutet: Wenn du Sozialleistungen beantragst, können die Ämter direkt prüfen, wie viel Kindergeld du bekommst, ohne dass du extra Nachweise vorlegen musst. Die Regelung gilt ab dem 29. Dezember 2025 und betrifft alle Familien mit Kindergeld, die auch andere staatliche Hilfen erhalten.
Die Bundesregierung hat neue Regeln für den digitalen Datenaustausch zwischen Behörden festgelegt. Das sogenannte 'Once-only-System' soll dafür sorgen, dass Bürger ihre Daten nur einmal bei einer Behörde eingeben müssen und diese dann automatisch an andere Ämter weitergegeben werden. Die Verordnung bestimmt, welches Computernetzwerk dafür verwendet wird. Das gilt seit dem 5. Januar 2026.
Das Gesetz modernisiert die Sicherheitsüberprüfung für bestimmte Berufe und ändert Beamtenrecht. Es betrifft hauptsächlich Menschen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten oder arbeiten wollen - wie Geheimdienste, Polizei oder kritische Infrastruktur. Die Überprüfungsverfahren werden angepasst und es gibt neue Regeln für Beamte. Das Gesetz gilt ab dem 15. Januar 2026.
Die Bundeswehr bekommt neue Sicherheitsregeln, die verschiedene Bereiche betreffen: Soldatenrechte, Datenschutz, Personalvertretung und Verkehrsrecht. Das Gesetz regelt vermutlich, wie mit sensiblen militärischen Informationen umgegangen wird und welche Sicherheitsmaßnahmen gelten. Betroffen sind alle Soldaten und Zivilbeschäftigte der Bundeswehr. Das Gesetz gilt seit dem 15. Januar 2026.
Das Gesundheitsministerium hat die Regeln für digitale Gesundheits-Apps geändert. Diese Apps können zum Beispiel bei Diabetes oder Depressionen helfen und werden manchmal von der Krankenkasse bezahlt. Die neuen Regeln gelten ab dem 29. Januar 2026, aber ohne den Volltext ist unklar, was genau sich für App-Nutzer ändert.
Das deutsche Europol-Gesetz wird zum zweiten Mal geändert, um die Zusammenarbeit mit der europäischen Polizeibehörde zu regeln. Die Änderungen betreffen wahrscheinlich den Datenaustausch und die polizeiliche Kooperation zwischen Deutschland und anderen EU-Ländern. Für Normalbürger könnte sich ändern, welche persönlichen Daten bei grenzüberschreitenden Ermittlungen ausgetauscht werden dürfen. Das Gesetz tritt am 5. Februar 2026 in Kraft.
Die Bundesregierung hat neue Regeln für Pässe und Personalausweise beschlossen, um die Bundespolizei zu entlasten. Vermutlich werden Anträge einfacher oder können digital gestellt werden. Die Verordnung tritt am 6. Februar 2026 in Kraft und betrifft alle, die neue Ausweisdokumente beantragen möchten.
Ein neues Gesetz regelt, wie deutsche Polizei und Staatsanwaltschaft Informationen mit anderen EU-Ländern austauschen dürfen. Das betrifft hauptsächlich die Arbeit von Ermittlungsbehörden bei grenzüberschreitenden Straftaten. Normale Bürger sind nur indirekt betroffen, wenn ihre Daten bei Ermittlungen zwischen EU-Ländern geteilt werden. Das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.
Dies ist nur eine technische Berichtigung eines bereits veröffentlichten Gesetzes über Asylverfahren und Abschiebungen. Es werden Tippfehler oder Formatierungsfehler im ursprünglichen Gesetzestext korrigiert, ohne dass sich inhaltlich etwas ändert. Für Bürger ändert sich dadurch nichts - es ist reine Verwaltungsarbeit.
Deutschland setzt eine EU-Richtlinie um, die es Polizei und Staatsanwaltschaften verschiedener EU-Länder ermöglicht, schneller an elektronische Beweise heranzukommen - zum Beispiel E-Mails, Chat-Nachrichten oder Daten bei Tech-Unternehmen. Wenn du in einem anderen EU-Land verdächtigt wirst, können die Behörden dort jetzt einfacher deine digitalen Daten bei deutschen Anbietern anfordern. Das Gesetz regelt, wie solche Anfragen bearbeitet werden und welche Datenschutzrechte du dabei hast.
Ein neues Gesetz macht kritische Infrastrukturen wie Stromnetze, Telekommunikation und Wasserversorgung widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe und Naturkatastrophen. Unternehmen, die solche wichtigen Anlagen betreiben, müssen jetzt strengere Sicherheitsmaßnahmen einhalten und Vorfälle melden. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt ab sofort für Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Das Luftsicherheitsgesetz wurde geändert, was die Sicherheitskontrollen an Flughäfen betrifft. Die Änderungen gelten ab dem 16. März 2026 und können neue Regelungen für Passagiere, Gepäckkontrollen oder Überwachungsmaßnahmen enthalten. Alle Flugreisenden könnten von verschärften oder veränderten Sicherheitsbestimmungen betroffen sein.
Ab April 2026 darf die Familienkasse automatisch Daten von Jobcenter und Arbeitsagentur abrufen, um zu prüfen ob Eltern noch Anspruch auf Kindergeld haben. Das betrifft alle Familien mit Kindergeld, die gleichzeitig Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bekommen. Die Behörden können jetzt schneller überprüfen, ob das Kindergeld noch berechtigt ist.
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Deutschland setzt eine EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung in nationales Recht um. Gleichzeitig werden die Strafen für Spionage und geheimdienstliche Aktivitäten angepasst. Das Gesetz betrifft hauptsächlich Strafverfolgung, Sicherheitsbehörden und Gerichte - für normale Bürger ändert sich im Alltag wenig. Es gilt seit dem 1. April 2026.