🔒🇪🇺🏢 Neues Gesetz regelt Datenweitergabe in der EU 18.05.2026
🇪🇺🔒📋 Neue EU-Asylregeln für Deutschland 28.04.2026
🔒🇪🇺🏢 Neues Gesetz regelt Datenweitergabe in der EU 18.05.2026
🇪🇺🔒📋 Neue EU-Asylregeln für Deutschland 28.04.2026

Der Staat regelt neu, wie intelligente Verkehrssysteme – also digitale Technik zur Steuerung und Information im Straßenverkehr – rechtlich gehandhabt werden. Dabei geht es auch darum, wie Verkehrsdaten über einen zentralen 'Nationalen Zugangspunkt' bereitgestellt werden, zum Beispiel für Navi-Apps, Verkehrsinfos oder autonomes Fahren. Betroffen sind vor allem Betreiber von Verkehrsinfrastruktur, Datenanbieter und Kommunen – für normale Autofahrer ändert sich im Alltag vorerst wenig direkt. Das Gesetz gilt ab dem 20. Mai 2026.

Wer seine Wohnung oder sein Haus kurzfristig vermietet – zum Beispiel über Airbnb oder ähnliche Plattformen – ist jetzt stärker von Meldepflichten betroffen. Eine EU-Verordnung verpflichtet Plattformen dazu, Daten über Kurzzeitvermietungen mit Behörden auszutauschen. Deutschland setzt das nun mit diesem Gesetz um und regelt außerdem, wie EU-weite Diskriminierungsverbote (z. B. bei der Wohnungsvergabe) durchgesetzt werden. Betroffen sind vor allem Vermieter auf Plattformen wie Airbnb sowie die Plattformen selbst – das Gesetz gilt seit Mai 2026.

Deutschland setzt eine EU-Verordnung um, die regelt, wie Daten zwischen Unternehmen, Behörden und Bürgern in Europa geteilt und genutzt werden dürfen – das sogenannte Daten-Governance-Gesetz. Es schafft Regeln für sogenannte Datenvermittlungsdienste (z.B. Plattformen, die Daten von verschiedenen Anbietern bündeln) und für die freiwillige Weitergabe persönlicher Daten für das Gemeinwohl. Besonders betroffen sind Unternehmen und Organisationen, die als Datenvermittler tätig sind oder öffentliche Daten weiternutzen wollen. Das Gesetz gilt ab sofort, nachdem es am 18. Mai 2026 veröffentlicht wurde.

Deutschland passt seine Asylgesetze an neue EU-Regeln an. Das betrifft hauptsächlich die Verwaltung und Speicherung von Daten über Asylsuchende. Für normale Bürger ändert sich erstmal nichts direkt. Das Gesetz tritt ab April 2026 in Kraft.

Der Staat testet weiterhin neue Methoden für die Volkszählung mit Registerdaten statt Befragungen. Die Erprobungsphase wird verlängert und möglicherweise auf weitere Bereiche ausgeweitet. Das betrifft alle Bürger, da ihre Meldedaten für statistische Zwecke genutzt werden können. Das Gesetz tritt ab April 2026 in Kraft.

Ab April 2026 darf die Familienkasse automatisch Daten von Jobcenter und Arbeitsagentur abrufen, um zu prüfen ob Eltern noch Anspruch auf Kindergeld haben. Das betrifft alle Familien mit Kindergeld, die gleichzeitig Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bekommen. Die Behörden können jetzt schneller überprüfen, ob das Kindergeld noch berechtigt ist.

Deutschland setzt eine EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung in nationales Recht um. Gleichzeitig werden die Strafen für Spionage und geheimdienstliche Aktivitäten angepasst. Das Gesetz betrifft hauptsächlich Strafverfolgung, Sicherheitsbehörden und Gerichte - für normale Bürger ändert sich im Alltag wenig. Es gilt seit dem 1. April 2026.

Ein neues Gesetz macht kritische Infrastrukturen wie Stromnetze, Telekommunikation und Wasserversorgung widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe und Naturkatastrophen. Unternehmen, die solche wichtigen Anlagen betreiben, müssen jetzt strengere Sicherheitsmaßnahmen einhalten und Vorfälle melden. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt ab sofort für Betreiber kritischer Infrastrukturen.

Das Luftsicherheitsgesetz wurde geändert, was die Sicherheitskontrollen an Flughäfen betrifft. Die Änderungen gelten ab dem 16. März 2026 und können neue Regelungen für Passagiere, Gepäckkontrollen oder Überwachungsmaßnahmen enthalten. Alle Flugreisenden könnten von verschärften oder veränderten Sicherheitsbestimmungen betroffen sein.

Deutschland setzt eine EU-Richtlinie um, die es Polizei und Staatsanwaltschaften verschiedener EU-Länder ermöglicht, schneller an elektronische Beweise heranzukommen - zum Beispiel E-Mails, Chat-Nachrichten oder Daten bei Tech-Unternehmen. Wenn du in einem anderen EU-Land verdächtigt wirst, können die Behörden dort jetzt einfacher deine digitalen Daten bei deutschen Anbietern anfordern. Das Gesetz regelt, wie solche Anfragen bearbeitet werden und welche Datenschutzrechte du dabei hast.

Dies ist nur eine technische Berichtigung eines bereits veröffentlichten Gesetzes über Asylverfahren und Abschiebungen. Es werden Tippfehler oder Formatierungsfehler im ursprünglichen Gesetzestext korrigiert, ohne dass sich inhaltlich etwas ändert. Für Bürger ändert sich dadurch nichts - es ist reine Verwaltungsarbeit.

Ein neues Gesetz regelt, wie deutsche Polizei und Staatsanwaltschaft Informationen mit anderen EU-Ländern austauschen dürfen. Das betrifft hauptsächlich die Arbeit von Ermittlungsbehörden bei grenzüberschreitenden Straftaten. Normale Bürger sind nur indirekt betroffen, wenn ihre Daten bei Ermittlungen zwischen EU-Ländern geteilt werden. Das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Die Bundesregierung hat neue Regeln für Pässe und Personalausweise beschlossen, um die Bundespolizei zu entlasten. Vermutlich werden Anträge einfacher oder können digital gestellt werden. Die Verordnung tritt am 6. Februar 2026 in Kraft und betrifft alle, die neue Ausweisdokumente beantragen möchten.

Das deutsche Europol-Gesetz wird zum zweiten Mal geändert, um die Zusammenarbeit mit der europäischen Polizeibehörde zu regeln. Die Änderungen betreffen wahrscheinlich den Datenaustausch und die polizeiliche Kooperation zwischen Deutschland und anderen EU-Ländern. Für Normalbürger könnte sich ändern, welche persönlichen Daten bei grenzüberschreitenden Ermittlungen ausgetauscht werden dürfen. Das Gesetz tritt am 5. Februar 2026 in Kraft.

Das Gesundheitsministerium hat die Regeln für digitale Gesundheits-Apps geändert. Diese Apps können zum Beispiel bei Diabetes oder Depressionen helfen und werden manchmal von der Krankenkasse bezahlt. Die neuen Regeln gelten ab dem 29. Januar 2026, aber ohne den Volltext ist unklar, was genau sich für App-Nutzer ändert.

Das Gesetz modernisiert die Sicherheitsüberprüfung für bestimmte Berufe und ändert Beamtenrecht. Es betrifft hauptsächlich Menschen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten oder arbeiten wollen - wie Geheimdienste, Polizei oder kritische Infrastruktur. Die Überprüfungsverfahren werden angepasst und es gibt neue Regeln für Beamte. Das Gesetz gilt ab dem 15. Januar 2026.

Die Bundeswehr bekommt neue Sicherheitsregeln, die verschiedene Bereiche betreffen: Soldatenrechte, Datenschutz, Personalvertretung und Verkehrsrecht. Das Gesetz regelt vermutlich, wie mit sensiblen militärischen Informationen umgegangen wird und welche Sicherheitsmaßnahmen gelten. Betroffen sind alle Soldaten und Zivilbeschäftigte der Bundeswehr. Das Gesetz gilt seit dem 15. Januar 2026.

Die Bundesregierung hat neue Regeln für den digitalen Datenaustausch zwischen Behörden festgelegt. Das sogenannte 'Once-only-System' soll dafür sorgen, dass Bürger ihre Daten nur einmal bei einer Behörde eingeben müssen und diese dann automatisch an andere Ämter weitergegeben werden. Die Verordnung bestimmt, welches Computernetzwerk dafür verwendet wird. Das gilt seit dem 5. Januar 2026.

Der Staat bekommt neue digitale Werkzeuge, um Schwarzarbeit besser zu bekämpfen. Betroffen sind alle Arbeitgeber und Auftraggeber, die künftig mit schärferen Kontrollen und digitalen Meldepflichten rechnen müssen. Wer illegal Arbeiter beschäftigt oder Dienstleistungen ohne Anmeldung erbringt, wird leichter erwischt. Das Gesetz gilt ab dem 29.12.2025.

Neue Verordnung erlaubt es Sozialämtern und anderen Behörden, automatisch Kindergelddaten abzurufen. Das bedeutet: Wenn du Sozialleistungen beantragst, können die Ämter direkt prüfen, wie viel Kindergeld du bekommst, ohne dass du extra Nachweise vorlegen musst. Die Regelung gilt ab dem 29. Dezember 2025 und betrifft alle Familien mit Kindergeld, die auch andere staatliche Hilfen erhalten.

Die Regierung kann jetzt per Verordnung bestimmen, welche Länder als 'sichere Herkunftsstaaten' gelten - das macht Abschiebungen dorthin einfacher. Außerdem müssen Menschen in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam keinen Anwalt mehr gestellt bekommen. Das betrifft Asylbewerber und Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere. Das Gesetz ist seit dem 23. Dezember 2025 in Kraft.

Ab sofort können Zivilprozesse (z.B. Streitigkeiten um Geld, Verträge oder Schäden) teilweise online abgewickelt werden. Das bedeutet: Anträge stellen, Dokumente einreichen und mit dem Gericht kommunizieren geht jetzt digital statt nur per Post oder vor Ort. Das System wird erstmal getestet und schrittweise ausgebaut. Alle Bürger, die vor Gericht ziehen müssen, können davon profitieren.

Deutschland führt ein neues digitales System namens NOOTS ein, bei dem Bürger ihre Daten nur einmal angeben müssen und diese dann automatisch zwischen Behörden geteilt werden. Das soll Behördengänge vereinfachen - statt bei jedem Amt die gleichen Informationen neu einzureichen, können diese digital übertragen werden. Das System wird durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern geregelt und ist Teil der Digitalisierung der Verwaltung.

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in Straf- und Bußgeldverfahren weiterhin Papierakten statt digitaler Akten führen. Diese Verordnung regelt, wer genau diese Entscheidung treffen darf und unter welchen Bedingungen. Betrifft hauptsächlich die Verwaltung der Justiz, normale Bürger merken davon nichts direkt.

Ab sofort können Notare und Behörden bestimmte Beurkundungen elektronisch durchführen, ohne dass alle Beteiligten physisch anwesend sein müssen. Das betrifft vor allem Immobilienkäufe, Testamente und andere wichtige Verträge, die normalerweise eine persönliche Anwesenheit beim Notar erfordern. Die elektronische Identitätsprüfung und digitale Unterschrift werden rechtlich gleichgestellt mit der klassischen Beurkundung vor Ort. Das Gesetz tritt am 12. Dezember 2025 in Kraft.

Deutschland setzt die EU-Richtlinie NIS-2 zur Cybersicherheit in nationales Recht um. Das Gesetz betrifft Unternehmen in kritischen Bereichen wie Energie, Telekom, Gesundheit und Finanzwesen - sie müssen jetzt strengere IT-Sicherheitsstandards einhalten und Cyberangriffe melden. Gleichzeitig werden neue Regeln für die IT-Sicherheit in Bundesbehörden festgelegt. Das Gesetz ist am 5. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Es wurde ein Gesetz geändert, das regelt, wann Bundesbeamte (z.B. Polizei, Zoll) Zwang anwenden dürfen. Die genauen Änderungen sind aus dem Titel nicht ersichtlich, aber es geht um die Befugnisse von Beamten bei der Durchsetzung staatlicher Gewalt. Das Gesetz tritt am 27.11.2025 in Kraft und könnte die Rechte von Bürgern bei behördlichen Maßnahmen betreffen.

Banken und andere Finanzdienstleister müssen bei Verdacht auf Geldwäsche ab September 2025 ihre Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in einer bestimmten Form einreichen. Die Verordnung regelt, welche Angaben genau gemacht werden müssen und wie die Meldungen aussehen sollen. Betroffen sind alle Banken, Versicherungen und andere Unternehmen, die verdächtige Geldgeschäfte melden müssen.

Die Regierung hat neue Regeln für die Schreibweise von Namen in den Meldeämtern beschlossen. Das betrifft alle Bürger, die bei der Stadt oder Gemeinde gemeldet sind - also praktisch jeden. Vermutlich geht es darum, wie Namen mit Umlauten, Sonderzeichen oder ausländischen Buchstaben korrekt geschrieben und gespeichert werden. Die Verordnung ist seit dem 29. Januar 2025 in Kraft.

Das Bundesinnenministerium hat die Regeln für die Übermittlung von Meldedaten (also wer wo wohnt) zwischen Behörden geändert. Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 19. Juli 2024. Für normale Bürger ändert sich beim An- und Abmelden nichts, aber die Behörden tauschen Daten jetzt nach neuen digitalen Regeln aus.

Das Gesetz passt die Regeln für das Statistikregister an EU-Vorgaben an. Unternehmen müssen künftig detailliertere Angaben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen machen. Außerdem werden die Datenübermittlung zwischen Behörden und die Erfassung von Förderprogrammen neu geregelt. Das betrifft vor allem Unternehmen und deren Statistikmeldungen.

Das Statistikregistergesetz wird an neue EU-Regeln angepasst. Unternehmen müssen künftig detailliertere Angaben zu ihren Beschäftigten machen, zum Beispiel welche Art von Arbeitsverträgen sie haben. Auch bei staatlichen Förderprogrammen werden mehr Daten erfasst. Die Änderungen gelten seit Ende 2022.

Das Statistikregistergesetz wurde an neue EU-Vorschriften angepasst. Behörden dürfen jetzt mehr Daten über Unternehmen und deren Beschäftigte sammeln und speichern. Zusätzlich können Daten aus staatlichen Förderprogrammen für statistische Zwecke verwendet werden. Die Änderungen sind bereits seit Ende 2022 in Kraft.

Deutschland passt seine Unternehmensstatistik an neue EU-Vorgaben an. Betriebe müssen künftig detailliertere Angaben über ihre Beschäftigten machen, zum Beispiel über verschiedene Arten von Arbeitsverträgen. Die neuen Regeln gelten seit Ende 2022 und betreffen alle Unternehmen, die bereits statistisch erfasst werden.

Das Gesetz ändert, welche Daten Unternehmen für amtliche Statistiken melden müssen. Künftig werden detailliertere Angaben über Beschäftigungsarten (Vollzeit, Teilzeit, befristet etc.) gesammelt. Die neuen Regeln folgen EU-Vorgaben und gelten seit Ende 2022. Betroffen sind alle Unternehmen, die statistikpflichtig sind.

Das Statistikregister, das Daten über Unternehmen sammelt, wird an neue EU-Regeln angepasst. Zusätzlich zu bisherigen Angaben müssen Unternehmen jetzt auch detailliertere Informationen über verschiedene Arten von Beschäftigungsverhältnissen (Vollzeit, Teilzeit, befristet etc.) melden. Die Änderungen gelten seit Ende 2022 und betreffen alle Unternehmen, die bereits statistisch erfasst werden.

Das Gesetz passt die Sammlung von Unternehmensdaten an neue EU-Vorschriften an. Betroffen sind alle Firmen, deren Daten künftig detaillierter erfasst werden - besonders bei Beschäftigungsverhältnissen und Fördergeldern. Die Änderungen gelten seit Ende 2022 und sollen europaweit einheitliche Unternehmensstatistiken ermöglichen.

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