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Höhere Auslandszuschläge für Diplomaten angepasst
Gilt ab 12.06.2026
Veröffentlicht 12.06.2026
Die Auslandszuschlagsverordnung regelt, wie viel Geld Bundesbedienstete extra bekommen, wenn sie im Ausland arbeiten – zum Beispiel Diplomaten oder Botschaftsmitarbeiter. Diese Verordnung wurde nun aktualisiert, vermutlich um Zuschläge an aktuelle Lebenshaltungskosten in verschiedenen Ländern anzupassen. Betroffen sind ausschließlich Beamte und Angestellte des Bundes, die ins Ausland entsandt werden. Die Änderungen gelten ab dem 12. Juni 2026.