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Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
Sonstiges
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📅 30.12.2025
Das Innenministerium darf bei Bußgeldverfahren (z.B. bei Verkehrsverstößen oder anderen Ordnungswidrigkeiten) weiterhin Papierakten verwenden, statt alles digital zu machen. Das betrifft hauptsächlich die Verwaltung - für normale Bürger ändert sich praktisch nichts, außer dass ihre Bußgeldverfahren möglicherweise noch auf Papier bearbeitet werden. Die Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2025.