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Zweite Verordnung zur Änderung der Hundertsechsundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)
Gilt ab 01.04.2026
Veröffentlicht 01.04.2026
Am Hamburger Flughafen werden neue Flugrouten für kleine Privatflugzeuge festgelegt, die nach Sichtflugregeln fliegen. Das betrifft hauptsächlich Piloten von Sportflugzeugen und kleineren Privatmaschinen, die in Hamburg starten oder landen wollen. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. April 2026.