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Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

Sonstiges ★ 1/10 📅 19.12.2025
Das Bundesfinanzministerium darf bei Straf- und Bußgeldverfahren weiterhin Papierakten verwenden, obwohl die Verwaltung eigentlich auf digitale Akten umstellen soll. Das betrifft nur interne Verfahren des Finanzministeriums, zum Beispiel wenn Beamte dort Straftaten begehen oder das Ministerium Bußgelder verhängt. Für normale Bürger ändert sich nichts.
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