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Siebenundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Gilt ab 23.12.2025
Veröffentlicht 23.12.2025
Das Bundesentschädigungsgesetz regelt Entschädigungen für Opfer von Verfolgung und Unrecht. Diese neue Verordnung aktualisiert die Durchführungsbestimmungen, vermutlich um aktuelle Fälle zu bearbeiten oder Verfahren zu vereinfachen. Betroffen sind Menschen, die Entschädigungsansprüche nach diesem Gesetz haben, etwa Opfer von DDR-Unrecht oder anderen historischen Verfolgungen. Die Änderungen gelten ab dem 23. Dezember 2025.