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Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2026 (TeleFinV 2026)
Veröffentlicht 09.12.2025
Die Bundesregierung hat die Finanzierungsbeiträge für die Gesellschaft für Telematik im Jahr 2026 angepasst. Diese Gesellschaft ist für die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen zuständig (wie elektronische Patientenakten oder E-Rezepte). Die Änderung betrifft indirekt alle gesetzlich Versicherten, da sich dadurch die Kosten im Gesundheitssystem verschieben können. Die neue Regelung gilt ab 2026.