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Neue Prüfpflichten für Wertpapierdienstleister: IT-Sicherheit
Veröffentlicht 10.09.2026
Die EU-Verordnung DORA (EU 2022/2554) schreibt strenge IT-Sicherheitsregeln für Finanzunternehmen vor. Diese deutsche Verordnung passt die Prüfberichte für Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsplattformen (Crowdfunding) entsprechend an – die Prüfer müssen jetzt auch kontrollieren, ob diese Unternehmen die neuen IT-Sicherheitsvorgaben einhalten. Betroffen sind vor allem Wertpapierinstitute und Crowdfunding-Dienstleister sowie deren Wirtschaftsprüfer. Für normale Verbraucher ist das kaum direkt relevant.