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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz — BRUBEG)
Finanzen & BankenEuropa & AußenUnternehmensrecht
★ 4/10
📅 30.03.2026
Deutschland setzt eine neue EU-Richtlinie um, die Banken und Finanzdienstleister betrifft. Die Regeln für Bankaufsicht werden verschärft, es gibt neue Strafen bei Verstößen und Banken müssen jetzt auch Umwelt- und Sozialrisiken stärker beachten. Gleichzeitig soll aber Bürokratie abgebaut werden, um kleinere Institute zu entlasten. Das Gesetz ist seit dem 30. März 2026 in Kraft.