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Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (Neunte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung — 9. GerüstbauerArbbV)
Veröffentlicht 19.12.2025
Für Gerüstbauer-Betriebe gelten ab sofort neue zwingende Arbeitsbedingungen - das betrifft Löhne, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche in diesem Handwerk. Alle Unternehmen, die Gerüstbau-Arbeiten durchführen, müssen sich an diese neuen Regeln halten. Die Verordnung ist am 19. Dezember 2025 in Kraft getreten.