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Fünfte Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
Veröffentlicht 19.01.2026
Die Gebühren für bestimmte Strom-Verfahren werden angepasst. Das betrifft wahrscheinlich Unternehmen und Privatpersonen, die Anträge beim Bundesamt für Seeschifffahrt stellen - etwa für Offshore-Windparks oder Stromleitungen im Meer. Die neuen Gebührensätze gelten seit dem 19. Januar 2026.