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Höherer Mindestlohn für Zeitarbeiter ab 2026
Veröffentlicht 24.06.2026
Die Bundesregierung hat eine neue Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmer festgelegt. Das betrifft alle Menschen, die über eine Zeitarbeitsfirma (Leiharbeit) beschäftigt sind – also wenn ein Unternehmen Mitarbeiter von einer Verleihfirma ausleiht. Diese Mindestgrenze legt fest, wie wenig Zeitarbeiter mindestens verdienen dürfen. Die Verordnung gilt ab ihrer Veröffentlichung am 24. Juni 2026.