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Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz

Europa & AußenSonstiges ★ 3/10 📅 26.01.2026
Das Innenministerium hat eine neue Verordnung erlassen, die bestimmt, welche Länder als 'sichere Herkunftsstaaten' gelten. Das bedeutet: Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern können schneller abgelehnt werden, weil dort angeblich keine Verfolgung droht. Die Verordnung gilt ab dem 26. Januar 2026 und betrifft alle Asylverfahren.
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