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Künstlersozialabgabe 2027: Neuer Abgabesatz festgelegt
Gilt ab 01.01.2027
Veröffentlicht 15.09.2026
Die Verordnung legt den Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe im Jahr 2027 fest. Betroffen sind Unternehmen und Auftraggeber, die Leistungen von selbstständigen Künstlern oder Publizisten beauftragen – sie müssen einen Prozentsatz des gezahlten Honorars an die Künstlersozialkasse abführen. Selbstständige Künstler und Journalisten profitieren davon, da diese Abgabe ihre Sozialversicherung (Rente, Kranken- und Pflegeversicherung) mitfinanziert. Der neue Satz gilt ab dem 1. Januar 2027.