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Änderung bei digitaler Gesundheits-IT-Governance
Gilt ab 14.09.2026
Veröffentlicht 14.09.2026
Diese Verordnung ändert technische Regeln zur sogenannten Interoperabilität im Gesundheitswesen – das bedeutet, wie verschiedene digitale Systeme im Gesundheitsbereich miteinander kommunizieren und Daten austauschen. Betroffen sind vor allem Krankenkassen, Arztpraxen, Krankenhäuser und IT-Dienstleister im Gesundheitssektor. Für normale Bürger ändert sich im Alltag vermutlich nichts direkt spürbar. Das Gesetz gilt ab dem 14. September 2026.