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Pfändung und Vollstreckung wird digitaler
Veröffentlicht 26.05.2026
Wenn jemand Schulden nicht zahlt und das Gericht eingreift (Zwangsvollstreckung), läuft das künftig mehr digital ab – also z.B. elektronische Anträge und Kommunikation statt Papierkram. Das betrifft vor allem Gläubiger, Schuldner und deren Anwälte sowie Gerichtsvollzieher. Für normale Bürger ändert sich nur etwas, wenn sie selbst in einem solchen Verfahren stecken. Das Gesetz gilt ab Ende Mai 2026.