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Ämter können künftig Kindergelddaten automatisch abrufen

Gilt ab 29.12.2025 Veröffentlicht 29.12.2025
Neue Verordnung erlaubt es Sozialämtern und anderen Behörden, automatisch Kindergelddaten abzurufen. Das bedeutet: Wenn du Sozialleistungen beantragst, können die Ämter direkt prüfen, wie viel Kindergeld du bekommst, ohne dass du extra Nachweise vorlegen musst. Die Regelung gilt ab dem 29. Dezember 2025 und betrifft alle Familien mit Kindergeld, die auch andere staatliche Hilfen erhalten.
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