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Neue Zuständigkeiten für Beamtenpensionen geregelt

SozialesSonstiges ★ 2/10 📅 20.06.2025
Diese Anordnung legt fest, welche Behörden künftig für Beamtenpensionen, Altersgeld und den Versorgungsausgleich (z.B. bei Scheidung) zuständig sind. Betroffen sind Bundesbeamte und deren Hinterbliebene, die Versorgungsleistungen beziehen oder beantragen. Für die meisten Beamten ändert sich praktisch nichts direkt – es wird intern neu geregelt, welche Behörde ihren Fall bearbeitet. Gültig seit dem 13. Juni 2025.
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