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Neue Notfallregeln für Funkgeräte und Elektronik
Gilt ab 01.07.2026
Veröffentlicht 23.07.2026
Die EU hat neue Notfallverfahren für den Binnenmarkt eingeführt, die jetzt auch in deutsches Recht übernommen werden. Konkret geht es darum, dass bei einem EU-weiten Wirtschafts- oder Versorgungsnotfall schneller und flexibler Funkgeräte und andere elektronische Geräte zugelassen werden können – auch wenn sie nicht alle normalen Standards erfüllen. Betroffen sind vor allem Hersteller und Händler von Elektronik und Funkanlagen. Für normale Verbraucher hat das kaum direkte Auswirkungen; das Gesetz gilt ab Juli 2026.