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Vorsorgeregister: Neue Regeln für Vollmachten
Gilt ab 25.08.2026
Veröffentlicht 25.08.2026
Das Vorsorgeregister ist eine zentrale Datenbank, in der Menschen ihre Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen eintragen können – damit im Notfall klar ist, wer Entscheidungen treffen darf. Diese Verordnung ändert die bisherigen Regeln für dieses Register. Wer eine Vorsorgevollmacht hat oder plant, sollte prüfen, ob sein Eintrag noch aktuell ist. Die Änderungen gelten ab dem 25. August 2026.