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Verordnung zur Bestimmung eines anderen Netzes des Bundes zum Datenaustausch über das nationale Once-only-technical-System im Anwendungsbereich des Onlinezugangsgesetzes (NOOTS-Netz-Verordnung — NOOTSNetzV)

DatenschutzSonstiges ★ 4/10 📅 05.01.2026
Die Bundesregierung hat neue Regeln für den digitalen Datenaustausch zwischen Behörden festgelegt. Das sogenannte 'Once-only-System' soll dafür sorgen, dass Bürger ihre Daten nur einmal bei einer Behörde eingeben müssen und diese dann automatisch an andere Ämter weitergegeben werden. Die Verordnung bestimmt, welches Computernetzwerk dafür verwendet wird. Das gilt seit dem 5. Januar 2026.
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