← Zurück zur Übersicht
Elektronische Fußfessel für Täter bei häuslicher Gewalt
Gilt ab 01.07.2026
Veröffentlicht 09.07.2026
Wer eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz verletzt – zum Beispiel das Kontaktverbot nach häuslicher Gewalt – kann künftig elektronisch überwacht werden, etwa per Fußfessel. Außerdem können Gerichte Täter verpflichten, an speziellen Anti-Gewalt-Programmen teilzunehmen (Täterarbeit). Das soll Opfer besser schützen, weil Verstöße gegen Annäherungsverbote sofort erkannt werden. Das Gesetz gilt ab Juli 2026.