← Zurück zur Übersicht 🔒📋

Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung

DatenschutzSonstiges ★ 3/10 📅 19.07.2024
Das Bundesinnenministerium hat die Regeln für die Übermittlung von Meldedaten (also wer wo wohnt) zwischen Behörden geändert. Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 19. Juli 2024. Für normale Bürger ändert sich beim An- und Abmelden nichts, aber die Behörden tauschen Daten jetzt nach neuen digitalen Regeln aus.
🔗 Originalquelle öffnen ✉ Musterbrief erstellen