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Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung
Gilt ab 12.12.2025
Veröffentlicht 12.12.2025
Die Gebühren für das amtliche Eichen und Messen von Waagen, Messgeräten und anderen Messeinrichtungen werden geändert. Das betrifft vor allem Unternehmen, die gewerblich wiegen oder messen - zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen oder Apotheken. Die neuen Gebührensätze gelten ab dem 12. Dezember 2025.