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Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung

SteuernUnternehmensrecht ★ 3/10 📅 12.12.2025
Die Gebühren für das amtliche Eichen und Messen von Waagen, Messgeräten und anderen Messeinrichtungen werden geändert. Das betrifft vor allem Unternehmen, die gewerblich wiegen oder messen - zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen oder Apotheken. Die neuen Gebührensätze gelten ab dem 12. Dezember 2025.
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