Wer seine Wohnung oder sein Haus kurzfristig vermietet – zum Beispiel über Airbnb oder ähnliche Plattformen – ist jetzt stärker von Meldepflichten betroffen. Eine EU-Verordnung verpflichtet Plattformen dazu, Daten über Kurzzeitvermietungen mit Behörden auszutauschen. Deutschland setzt das nun mit diesem Gesetz um und regelt außerdem, wie EU-weite Diskriminierungsverbote (z. B. bei der Wohnungsvergabe) durchgesetzt werden. Betroffen sind vor allem Vermieter auf Plattformen wie Airbnb sowie die Plattformen selbst – das Gesetz gilt seit Mai 2026.
Deutschland passt seine Gesetze für Bauprodukte an neue EU-Regeln an. Das betrifft alle Unternehmen, die Baustoffe, Fenster, Türen oder andere Bauprodukte verkaufen wollen - sie müssen neue europäische Standards einhalten. Für Verbraucher ändert sich erstmal nichts, aber langfristig sollen Bauprodukte in der EU einheitlicher und sicherer werden. Das Gesetz gilt ab sofort.
Die Regierung hat neue Gesetze verabschiedet, die den Bau von Geothermie-Anlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern beschleunigen sollen. Das Gesetz ändert verschiedene Bauvorschriften und Umweltgesetze, um klimafreundliche Heizungen schneller genehmigen zu können. Hausbesitzer und Unternehmen, die auf umweltfreundliche Wärmeversorgung umsteigen wollen, sollen dadurch weniger bürokratische Hürden haben. Das Gesetz ist seit dem 22. Dezember 2025 in Kraft.
Die Hofraumverordnung wird verlängert - das sind Regeln für die Nutzung von Höfen und Hofräumen bei Immobilien. Die Verordnung gilt weiterhin für alle Eigentümer von Grundstücken mit Hofräumen. Ohne den Volltext ist unklar, um welche konkreten Änderungen es geht, aber bestehende Regelungen bleiben erstmal in Kraft.
Die Regierung hat ein neues Gesetz verabschiedet, um den Wohnungsbau zu beschleunigen und bestehenden Wohnraum zu sichern. Das Gesetz ist am 27. Oktober 2025 beschlossen worden und wurde am 29. Oktober veröffentlicht. Es soll wahrscheinlich Baugenehmigungen schneller machen und Mieter vor Verdrängung schützen, aber die genauen Details sind noch nicht bekannt.